Psychotherapie

Psychotherapie

Als approbierter Psychologischer Psychotherapeut unterstütze ich Sie auf der Basis von Aus- und Weiterbildungen in Verhaltenstherapie,  lösungsorientierter Kurzzeittherapie, hypnosystemischer Therapie und Methoden der Energetischen Psychotherapie.

Ablauf und Kosten

Nachdem wir ein unverbindliches telefonisches Erstgespräch geführt haben, vereinbaren wir zeitnah ein persönliches Erstgespräch, in dem Sie Ihr Anliegen schildern und wir eine Vorgehensweise erarbeiten können.
Danach finden ca. vier bis fünf probatorische Sitzungen statt, die der Diagnostik und der Therapieplanung dienen. Zudem können Sie während dieser Zeit herauszufinden, ob Sie sich in der Therapie wohl fühlen und sich eine weitere Zusammenarbeit gut vorstellen können.
Die Therapiesitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel ein Mal wöchentlich statt. Einzelne Sitzungen können gegebenenfalls auch zusammen mit wichtigen Bezugspersonen, wie z.B. dem Partner, stattfinden.
Die Häufigkeit und die Dauer der Behandlung richten sich nach Ihren Anliegen. Eine Kurzzeittherapie dauert etwa 24 Stunden, eine Langzeittherapie etwa 60 Stunden.
 
Private Krankenversicherungen:
Eine Psychotherapie durch einen approbierten psychologischen Psychotherapeuten wird normalerweise von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen. Die Form der Kostenübernahme wird aber sehr unterschiedlich gehandhabt. Bitte klären Sie daher mit ihrer Versicherung vorher ab, wie die Rahmenbedingungen für Psychotherapie in Ihrem Tarif sind. Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und fragen Sie nach den Bedingungen für Psychotherapie. Ihre Krankenkasse wird Ihnen erforderliche Antragsformulare zuschicken. Dann können wir gemeinsam gemäß den Satzungen Ihrer Krankenversicherung die Psychotherapie beantragen bzw. durchführen. Das Honorar wird dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten berechnet.

Selbstzahler:
Wenn Sie aus persönlichen Gründen die Kosten für Psychotherapie selbst tragen möchten, gilt für Sie wie bei Privatversicherten die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) als Honorargrundlage. In der Regel wird der 2,3-fache Satz in Rechnung gestellt. Dies entspricht bei Verhaltenstherapie derzeit 100,55 Euro pro Sitzung à 50 Minuten.
 
Gesetzliche Krankenversicherungen:
Da ich eine Privatpraxis habe, arbeite ich mit gesetzlich Krankenversicherten nur im Kostenerstattungsverfahren nach § 13.3 SGB V: Kann Ihre Krankenversicherung Ihnen innerhalb eines zumutbaren Zeitrahmens keinen Therapieplatz bei einem Vertragsbehandler anbieten, ist sie angehalten, die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis zu übernehmen. Ich berate Sie gerne zum genauen Vorgehen. Die Krankenkasse zahlt nur, wenn sie diesem Verfahren vor Therapiebeginn schriftlich zugestimmt hat.
 

Hier finden Sie weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren:
Informationbroschüre der Bundespsychotherapeutenkammer:
http://www.bptk.de/uploads/media/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf
Informationen auf Therapie.de:
https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/



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